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Aktuelle Einreisebestimmungen für USA Reisen |
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Einreiseinformation für österreichische Staatsbürger, die für touristische Zwecke, geschäftlich oder im Transit in die USA reisen:
Einreisebestimmungen
Jedes Kind und jeder Erwachsene benötigt bei der Einreise einen eigenen Reisepass. Kinder können nicht mehr mit dem Reisepass ihrer Eltern einreisen (außer für das mit im Reisepass eingetragene Kind wurde ein eigenes Visum beantragt). Nur maschinenlesbare Reisepässe werden anerkannt. Bei Nichtbeachten kann die Einreise verweigert werden.
Das Visa Waiver Program (VWP) ermöglicht es den Bürgern/innen der an diesem Programm teilnehmenden Länder (u.a. Österreich) für die Dauer von 90 Tagen oder weniger zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne ein Visum in die USA zu reisen. Reisende, die im Rahmen dieses Programms in die USA einreisen wollen, dürfen sich maximal 90 Tage lang in den USA aufhalten. Es werden keine Verlängerungen gewährt. Reisepässe müssen bis zum Reiseende Gültigkeit besitzen.
Einreise mit neuem österreichischem Reisepass mit Chip
Seit 16. Juni 2006 werden für Erwachsene in Österreich nur mehr Reisepässe (mit Chip und digitalisiertem Passfoto) ausgegeben, welche für die visumfreie Einreise in die USA (bis zum Ablaufdatum) verwendet werden können.
Einreise mit gültigem roten EU-Reisepass (einschließlich Kinderreisepässen) –
ausgestellt vor dem 26. Oktober 2005
Inhaber und Inhaberinnen von maschinenlesbaren roten EU-Reisepässen, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, können selbige Reisepässe weiterhin bis zum jeweiligen Ablaufdatum des Reisepasses für die visumfreie Einreise verwenden.
Einreise mit gültigem roten EU-Reisepass –
ausgestellt zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006
Für Inhaber und Inhaberinnen von Reisepässen, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006 ausgestellt – oder auch verlängert – wurden, besteht seit dem 26. Oktober 2006 Visumpflicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Übergangslösung mit der eingeklebten Vignette in diesen Reisepässen mit 25. Oktober 2006 ihre Gültigkeit verloren hat. Inhaber und Inhaberinnen dieser Reisepässe müssen daher entweder einen neuen Reisepass (mit Chip) oder ein Visum beantragen.
Kinderreisepass ohne Chip
Kinderreisepässe (ohne Chip), die zwischen dem 16. Juni 2006 und dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, sind bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer für die visumfreie Einreise in die USA verwendbar. Achtung:
Kinder, die keinen eigenen Reisepass besitzen, sondern im Reisepass der Eltern mit eingetragen sind, sind visumpflichtig. Alternativ kann ein eigener Reisepass (mit Chip) für jene Kinder beantragt werden.
Kinderreisepass mit Chip
Seit 25. Oktober 2006 können Kinderreisepässe mit Chip beantragt werden, da für alle am bzw. ab dem
26. Oktober 2006 neu ausgestellten Kinderreisepässe ohne Chip Visumpflicht besteht. Kinderreisepässe mit Chip sind für die visumfreie Einreise in die USA verwendbar.
Einreise mit (cremefarbenem) Notpass
Seit dem 1. Juli 2009 ist die visumfreie Einreise in die USA für Inhaber der creme-farbenen Notpässe nicht mehr möglich. Diese Reisepässe können allerdings für eine Visumantragstellung verwendet werden.
Wichtige Information für alle Staatsbürger von Ländern, die am Visa Waiver Program teilnehmen:
Seit dem 1. Juli 2009 sind nur jene Notpässe bzw. Reisepässe mit verkürzter Gültigkeitsdauer zur visafreien Einreise - einschließlich dem Transit durch die USA - zugelassen, welche elektronische Reisepässe sind. Elektronische Reisepässe sind mit einem integrierten Chip versehen, auf dem biographische Daten des Inhabers, das digitalisierte Foto und andere wichtige Daten, elektronisch gespeichert sind; diese Reisepässe sind mit einem goldenen Zeichen auf dem vorderen Umschlag gekennzeichnet. Personen, die ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programs in die USA einreisen wollen und nicht über einen entsprechenden Reisepass verfügen, müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen und es kann ihnen die Einreise verweigert werden. Das Büro für Customs and Border Protection (CBP) kann in unvorhergesehen Notfällen (medizische oder sonstige Notfälle) bei der Einreise Ausnahmen genehmigen.
Transit in den USA
Alle angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des US Embassy Vienna:
http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv.htm
Visumpflicht besteht auch für Reisezwecke, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Aupair, Heirat etc.).
Weitere Informationen für Visumpflichtige Reisende:
http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv_antrag.htm
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Erweitertes Passagier Informations System - APIS |
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Für Flüge in die USA werden im Rahmen der "APIS Final Rule" (Advance Passenger Information System) Daten gefordert, die nicht im maschinenlesbaren Pass enthalten sind.
Diese müssen - wie die APIS-Daten (z.B. Vor- und Nachname, Nationalität, Passnummer, Geburtsdatum und Geschlecht) - bereits vor Abflug an die US-Behörden übermittelt werden.
Die Elemente für die erweiterte Datenerfassung sind: |
- Die erste Adresse während des Aufenthaltes in den USA:
Straße, Hausnummer, Stadt, Zip-Code (Postleitzahl), Provinz und Staat
- Das Land des Hauptwohnsitzes ("country of residence")
- Der Ursprungs- und Endzielflughafen
- Die Information, ob sich der Passagier in den USA im Transit befindet
Ohne diese Angaben ist keine Einreise in die USA möglich!
Um Ihnen die Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen der US-Behörden bei der Einreise soweit wie möglich zu erleichtern, finden Sie ein "APIS Final Rule"-Formular zum Download. Das Formular können Sie online ausfüllen und ausdrucken - Klicken Sie hier >>
Zusatzangaben: Fragebögen bei der Einreise
Im Flugzeug werden jedem USA-Besucher ein kurzes Formblatt sowie Einreise- und Zollfragebögen ausgehändigt, die man vor Ort ausfüllen muss. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten an wie Reisepass-Nr., Flugnummer und Fluggesellschaft, Name des Zielflughafens, eine Adressangabe, wo Sie in den USA wohnen werden (Hotel) und wie lange Sie bleiben. Am Flughafen in den USA wird der Bogen abgegeben, wobei der obere Teil beim Einreisebeamten verbleibt und Sie den Einreiseabschnitt behalten, den Sie bei der Ausreise UNBEDINGT wieder benötigen. Achten Sie darauf, dass der Einreiseabschnitt bei Ihrer Ausreise von den Beamten wieder entnommen wird.
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ESTA Electronic System for Travel Authorization |
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Mit dem Visa Waiver Program (VWP) können Besucher aus teilnehmenden Ländern für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen zu geschäftlichen und touristischen Zwecken ohne Visum in die USA reisen. ESTA optimiert die Sicherheit des VWP und ermöglicht damit der US-Regierung, den
Teilnehmerkreis dieses Programms zu erweitern.
Was ist das Elektronische Reisegenehmigungssystem, genannt ESTA?
Das Elektronische Reisegenehmigungssystem ist ein
automatisches System, welches zur Feststellung der
Einreiseberechtigung von Reisenden in die Vereinigten Staaten gemäß dem VWP eingesetzt wird. Das System erfordert die gleichen Angaben wie das Papierformular 1-94W, das Reisende derzeit ausfüllen müssen, bevor sie in die USA einreisen.
Warum ist eine ESTA-Reisegenehmigung für VWP-Reisende erforderlich?
Die US-Gesetzgebung verpflichtet das US-Ministerium
für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security,
DHS) zur Implementierung eines elektronischen Reisegenehmigungssystems und anderer Maßnahmen zur Optimierung der Sicherheit des VWP. Mit ESTA kommt eine weitere Sicherheitsstufe hinzu, die es dem DHS ermöglicht, schon im Vorfeld einer Einreise zu bestimmen, ob ein/e Reisende/r berechtigt ist unter dem VWP in die Vereinigten Staaten einzureisen und ob eine solche Reise gesetzwidrig ist oder ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Wer muss eine elektronische Reisegenehmigung beantragen?
Alle Staatsangehörigen bzw. Staatsbürger aus Teilnehmerländern des Visum freien Reiseprogramms (Visa Waiver Program, VWP), die beabsichtigen, sich zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für eine Dauer von bis zu 90 Tagen in den USA aufzuhalten, benötigen gemäß dem VWP eine über ESTA eingeholte Einreisegenehmigung in die USA.
Wie beantrage ich eine Einreisegenehmigung für die Vereinigten Staaten?
Um eine Einreisegenehmigung zu beantragen, besuchen Sie bitte die Website https://esta.cbp.dhs.gov/. Beantworten Sie alle erforderlichen Fragen und reichen Ihren Antrag für eine
Reisegenehmigung elektronisch ein.
Wichtige Information für österreichische Staatsbürger mit Reisepässen mit Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 26. Oktober 2005: Die ESTA Registrierung akzeptiert die Eingabe der Reisepassnummer nur ohne Leerzeichen nach dem Buchstaben und ohne die letzte Ziffer (wie in der maschinlesbaren Zone Ihres Reisepasses angegeben; Beispiel: A1234567; d.h.: 1 Buchstabe, 7 Ziffern, KEIN Abstand).
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Meine englischen Sprachkenntnisse sind nicht sehr gut. Wird es Übersetzungen geben?
Ja. Auf der ESTA-Website sowie dem Hilfe-Button kann derzeit in mehreren Sprachen zugegriffen werden. Jedoch müssen alle Fragen in englischer Sprache beantwortet werden.
Kann ein Dritter die Reisegenehmigung für mich beantragen, wenn ich keinen Zugang
zum Internet habe?
Ja. Ein Freund, Familienmitglied, Fachpersonal des Reise- und Touristikgewerbes oder weitere Dritte können die Genehmigung in Ihrem Namen beantragen. Der/die Reisende ist jedoch für die Wahrheit und Korrektheit aller in seinem/ihrem Namen gemachten Angaben verantwortlich.
Welche Informationen benötigt ein/e Reisende/r zum Ausfüllen des Reisegenehmigungsantrages?
Der/die Reisende/r muss persönliche Informationen, wie u.a. Name, Geburtsdatum, Reisepass- und Reisedaten angeben, sowie Fragen beantworten, die sich auf die Einreiseberechtigung im Rahmen des VWP beziehen, Wie gesagt, alle Antworten müssen in englischer Sprache erfolgen.
Wird eine Gebühr für die Erteilung einer Reisegenehmigung erhoben?
Nein. Es wird derzeit von den US-Behörden keine Gebühr für die Erteilung einer Reisegenehmigung erhoben. Es ist jedoch möglich, dass eine Antragsgebühr in der Zukunft eingeführt wird.
Wie lange im Vorfeld einer Einreise muss ich eine Reisegenehmigung beantragen?
Anträge können jederzeit vor der Einreise eingereicht werden. Wir empfehlen, dass Sie eine Reisegenehmigung so früh wie möglich beantragen, sprich sobald Sie eine Reise planen. DHS sieht jedoch
ein, dass nicht jede Reise lange im Voraus geplant werden kann und berücksichtigt daher auch Reisegenehmigungsanträge für spontane oder notfallbedingte Reisen in die USA.
Wie lange gilt meine Reisegenehmigung?
Reisegenehmigungen sind i.d.R. für eine Dauer von zwei Jahren bzw. bis zum Ablauf ihres Reisepasses gültig, je nachdem was zuerst eintritt. Ein/e Reisende/r kann während der Gültigkeitsperiode mehrmals in die Vereinigten Staaten einreisen, ohne eine neue
Reisegenehmigung über ESTA beantragen zu müssen.
Muss ich zu irgendeinem Zeitpunkt einen Folgeantrag für eine Reisegenehmigung über
ESTA stellen?
Ja. Unter gewissen Umständen ist die Beantragung einer neuen Reisegenehmigung über ESTA notwendig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen ein neuer Reisepass ausgestellt wurde bzw. bei Namens- änderungen, Geschlechtsumwandlungen, einem Wechsel der Staatsangehörigkeit oder wenn sich die Antwort auf eine der Ja-/Nein Fragen in ESTA geändert hat. Nach Ablauf einer Reisegenehmigung ist die Beantragung einer neuen ESTA-Reisegenehmigung erforderlich. Antragsteller können auch Reisezieladressen oder Reiserouten aktualisieren, wenn sich diese nach der Erteilung der ESTA Genehmigung
ändern, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist.
Wie lange braucht das Elektronische Reisegenehmigungssystem, um meinen Antrag zu bearbeiten?
Nachdem ein Online-Reisegenehmehmigungsantrag erfolgreich eingereicht wurde wurde, informiert Sie das Elektronische Reisegenehmigungssystem in den meisten Fällen fast sofort über Ihren Antragsstatus.
Mit welchen möglichen Antworten kann ich rechnen?
Genehmigung erteilt: Reise genehmigt. Reise nicht genehmigt: Der/die Reisende muss vor der Einreise in die USA bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
Genehmigung wird bearbeitet: Greifen Sie innerhalb
von 72 Stunden noch einmal auf die ESTA-Webseite zu, um Aktualisierungen einzusehen und einen endgültigen Entscheid zu erhalten.
Wenn mir über ESTA eine Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten erteilt wird, heißt dies, dass ich in das Land einreisen darf?
Nicht unbedingt. Eine elektronische Reisegenehmigung ist lediglich eine Berechtigung, um mit dem Ziel der visumfreien Einreise in die USA an Bord eines Flugzeugs oder Schiffs zu gehen. Die US-Zoll-
und Grenzschutzbehörden (Customs und Border Protection) führen letztendlich die Einreisekontrollen an den Einreisepunkten oder Zollvorabfertigungseinrichtungen durch.
Sollten VWP-Reisende einen Ausdruck der ESTA Genehmigung mit zum Flughafen bringen?
Nein. Das DHS leitet den ESTA-Status von Reisenden an Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften weiter. DHS empfiehlt jedoch das Ausdrucken des ausgefüllten ESTA-Antragsformulars, um einen Nachweis der ESTA-Antragsnummer zur Hand zu haben.
Was soll ich tun, wenn mir keine Reisegenehmigung erteilt wird?
Wenn Ihr Reisegenehmigungsantrag abgelehnt wird, Sie jedoch Ihre Reisepläne nicht aufgeben möchten, wenden Sie sich bitte an eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat, um ein Visum zu beantragen. Weiterführende Informationen zum Visumsantragsverfahren finden Sie bei www.travel.state.gov.
Ich bin im Besitz eines gültigen Visums. Muss ich auch einen Antrag auf Reisegenehmigung über ESTA stellen?
Nein. Wenn Sie im Besitz eines gültigen Visums sind, dürfen Sie mit diesem Visum - solange es gültig ist und zu dem Zweck, wofür es ausgestellt wurde - in die Vereinigten Staaten einreisen. Sie brauchen keinen Reisegenehmigungsantrag über ESTA einzureichen. |
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EU-Sicherheitsvorschriften auf Flughäfen |
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EU-Sicherheitsvorschriften auf Flughäfen
Sie dürfen nur noch kleine Mengen an Flüssigkeiten bei sich tragen bzw. in Ihrem Handgepäck mitnehmen. Diese Flüssigkeiten müssen getrennt in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern abgefüllt sein. Die Behälter müssen Sie in eine durchsichtige und wieder verschließbare Plastiktüte von nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen verpacken.
Am Flughafen müssen Sie: |
- Die Plastiktüte mit den Flüssigkeitsbehältern den Kontrolleuren an den Sicherheitskontrollpunkten
zur Überprüfung vorlegen.
- Ihre Jacke und/oder Mantel ausziehen, die separat überprüft werden, während Sie durch
den Metalldetektor gehen.
- Laptops und andere größere elektronische Geräte aus der Tasche herausnehmen, damit auch
diese separat überprüft werden können, während Sie durch den Metalldetektor gehen.
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| Unter Flüssigkeiten fallen: |
- Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirups
- Cremes, Lotionen und Öle
- Parfums, Sprays, Gels, darunter Haargel und Duschgel
- Der Inhalt von Druckbehältern z.B. Rasierschaum, andere Arten von Schaum und Deos
- Pasten, auch Zahnpasta
- Mischungen aus festem und flüssigem Material
- Alle weiteren Artikel von ähnlicher Konsistenz
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| Sie können weiterhin: |
- Flüssigkeiten in Gepäck transportieren, das Sie am Check-in Schalter aufgeben. Die neuen
Vorschriften betreffen ausschließlich das Handgepäck.
- In Ihrem Handgepäck Medikamente und Diät- Lebensmittel, darunter auch Babynahrung, transportieren,
die während des Fluges benötigt werden. In diesem Fall gibt es keine Beschränkung der Flüssigkeitsmenge, die Sie mitnehmen dürfen.
- Auf EU Flughäfen Flüssigkeiten wie zum Beispiel Getränke und Parfums bei Geschäften kaufen, die sich hinter der Bordkartenkontrollstelle befinden. Befinden sich diese Flüssigkeiten in einer speziell versiegelten Tüte, öffnen Sie die Tüte erst, wenn Sie durch die Sicherheitskontrolle gegangen sind! Auch in diesen Fällen gibt es keine Beschränkung der Flüssigkeitsmenge, die Sie mitnehmen dürfen.
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Gepäcks- und Zollbestimmungen |
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Gepäcksbestimmungen
Auf den Flughäfen werden systematische Sprengstoffkontrollen durchgeführt. Es wird daher empfohlen, Koffer nicht abzuschließen: Die Transport Security Administration (TSA) hat das Recht, für manuelle Kontrollen Gepäckstücke gewaltsam zu öffnen. Für so entstandene Beschädigungen und/oder Verlust von Inhalten kann die TSA nicht haftbar gemacht werden. |
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| Damit Ihr Gepäck erst gar nicht in Verdacht gerät, gibt es einige Empfehlungen zum Packen: |
- Transportieren Sie Lebensmittel (nur Eigenbedarf) im Handgepäck
- Bei der Einreise in die USA dürfen keine Lebensmittel eingeführt werden
- Verpacken Sie Geschenke erst nach Ihrer Ankunft in den USA
- Bücher verstauen sie am besten nebeneinander statt gestapelt
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Zollbestimmungen
Die Einfuhr von frischem, getrocknetem oder in Dosen eingemachtem Fleisch und Fleischprodukten in die USA ist nicht gestattet. Erwachsene ab 21 Jahren dürfen in die USA zollfrei 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder zwei Kg Tabak sowie einen Liter Alkohol (Bier, Wein oder Schnaps) und Geschenke im Wert von $100 einführen.
Zahlungsmittel, die den Wert von 10.000 US-Dollar überschreiten, müssen deklariert werden und können dann frei eingeführt werden. Weitere Informationen finden Sie beim U.S. Customs Service.
Beachten Sie bitte bei der Wiedereinreise in Österreich,
dass Sie Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren) wie folgt mitnehmen dürfen:
200 Stück Zigaretten, oder 100 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm),
oder 50 Stück Zigarren, oder 250 Gramm Rauchtabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkoholika (ab einem Alter von 17 Jahren):
1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%, oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% vol
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Andere Waren als die zuvor Genannten sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden
bzw. 430 Euro für Flugreisende abgabenfrei.
Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenzen generell auf 150 Euro (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel) |
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Wichtige Informationen |
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Österreichische Vertretung
Österreichische Botschaft
3524 International Court N.W.
20008 Washington
Tel. (001)-202-895 6700, 895 6767, 895 6711
Fax (001)-202-895 6750, 895 6773
Das österreichische Außenministerium ist weltweit für Sie da. Bei Notfällen im Ausland rufen Sie Tel: +43-50 11 50 -4411 (Tel: +43-1-90 11 5 - 4411), eMail: post@bmeia.gv.at
Auch bei Rückfragen steht Ihnen das Außenministerium gerne zur Verfügung: Tel: 0 50 11 50-0, eMail: einlaufstelle@bmeia.gv.at, Website: www.aussenministerium.at
Auf der Website des Außenministeriums finden Sie Tipps bei konsularischen Notfällen im Ausland, Erreichbarkeit der österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland, Aktuelle Länder- und Reiseinformationen zu 193 Ländern, Pass- Visainformationen, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, etc.
Sicherheit
Bitte beachten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen, dann brauchen sie nichts zu befürchten:
- Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit Parks und Seitenstraßen
- Achten Sie an überfüllten Orten auf Taschendiebe
- Nehmen Sie keine größeren Geldsummen mit
- Wenn jemand an Ihre Zimmertür klopft, erkundigen sie sich telefonisch an der Rezeption nach dem Besucher
- Lassen Sie keine Wertgegenstände oder Dokumente in Ihrem Hotelzimmer,
sondern hinterlegen Sie diese im Safe
- Tragen Sie Ihre Brieftasche in einem Brust- oder Beinbeutel am Körper
- Wenn Sie auf eigene Faust unterwegs sind, tun Sie dies nur in kleinen Gruppen, jedoch nicht alleine
- Auf auffälligen Schmuck, auch Modeschmuck, sollte verzichtet werden
Stromspannung
In den USA gibt es überall 110 Volt Wechselstrom. Für die Steckdosen benötigen Sie einen Zwischenstecker ('Amerikastecker'). Die Geräte, die Sie mitnehmen, sollten von 220 Volt auf 110 Volt umschaltbar sein.
Festnetz & Mobiltelefon
Wenn Sie aus Ihrem Hotelzimmer ein Ferngespräch führen wollen, wählen Sie die Ziffer "8" oder "9" (Freizeichen abwarten), dann die Ziffer "Null" (Operator). Geben Sie bitte dem Fernsprechamt die gewünschte Teilnehmernummer und das Gespräch wird vermittelt. Die Gesprächsgebühren werden über die Hotelrechnung bezahlt. Mit Triband Handys können Sie fast überall in den USA telefonieren, außer in abgelegenen Gebieten (Monument Valley, Nationalparks, in nur gering besiedelten Regionen).
Vorwahlen
USA-Österreich +43 - Vorwahl (ohne ”0”) - Rufnummer
USA-Wien + 43 - 1 - Rufnummer
Österreich-USA 001 - Vorwahl - Rufnummer
Die meisten 1-800... Nummern sind gebührenfrei zu benutzen
Ärztliche Versorgung
Zwischen Österreich und den USA gibt es kein Abkommen über Krankenversicherungsschutz.
Krankenhäuser und die medizinische Versorgung sind in den USA sehr gut.
Wir empfehlen unbedingt den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes. Beanspruchte Arzt- und/oder Krankenhausleistungen werden so in Österreich rückerstattet. Für eine eventuell erforderliche Flugrückholung kommt ebenfalls die Versicherung auf.
Hinweis: Wenn Sie auf Medikamente angewiesen sind, nehmen Sie diese bitte im Handgepäck in ausreichender Menge von zu Hause mit. Wenn Sie ein bestimmtes Medikament einnehmen müssen, sollten Sie eine Rezeptkopie mitführen, damit ein amerikanischer Arzt das Rezept notfalls erneuern kann. Wir empfehlen die Mitnahme einer Reiseapotheke.
Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall Ihren Hausarzt zu konsultieren.
Landessitten
Die Bedienung in Restaurants und Cafés ist meist sehr schnell. Die Portionen sind groß, daher ist es völlig normal, sich die Reste in einem sogenannten „doggy bag“ mitgeben zu lassen. Wer raucht, sollte im Restaurant ausdrücklich einen Rauchertisch bestellen. Allerdings ist in den meisten Restaurants das Rauchen ohnehin nicht mehr erlaubt.
Öffentliche Toiletten findet man nur wenige entlang der Straßen. Fragen Sie in Kaufhäusern, Hotels, Museen, Bahnhöfen oder Restaurants nach den „Restrooms“ oder „Bathrooms“.
Es gibt keine nationalen Radiosender. Jede größere Stadt hat ihre eigenen Stationen, die oft spezialisiert sind auf beispielsweise Country Music, Musik aus den 60ern, klassische Musik, etc.
Das Fernsehprogramm übernehmen nationale Sendestationen und viele lokale Kanäle, die rund um die Uhr senden.
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Weitere USA
Reise-Informationen |
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